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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

01 Gegenstand des Vertrages
Der Mitgliedschaftsvertrag berechtigt ein Mitglied zur Mitbenutzung der Infrastruktur (Trainingsflächen und Geräte, Umkleide- sowie Nassräume) und Leistungen gemäss dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Das Mitglied ist berechtigt, die Infrastruktur und Leistungen während den Öffnungszeiten zu nutzen.


02 Zutrittsberechtigung / Übertragbarkeit
Zur Inanspruchnahme des Leistungsumfanges sind Mitglieder mit gültigem Ausweis (Chip) berechtigt. Der Mitgliedschaftsausweis muss bei jedem Eintritt im Fitnesscenter am dafür vorgesehenen Terminal eingelesen werden. Das Fitnesscenter darf nur im Zustand vollumfänglicher Urteils- und Leistungsfähigkeit betreten und benutzt werden. Die Rechte und Pflichten des Mitgliedschaftsvertrages sind persönlich und dürfen nicht an Drittpersonen übertragen werden oder zu deren unberechtigtem Eintritt führen. Ein Missbrauch des Mitgliedschaftsausweises wird gemäss Ziff. 10 geahndet und zur Anzeige gebracht. Zudem werden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 300.00 erhoben.


03 Unbetreutes Training
Athletic Fitness bietet u.U. die Möglichkeit zu unbetreuten Zeiten selbstständig im Fitnesscenter zu trainieren. Athletic Fitness empfiehlt zu unbetreuten Trainingszeiten auf das Training mit Hanteln und Kleingeräten zu verzichten. Das Mitglied ist sich des erhöhten Risikos durch die fehlende Betreuungsperson bewusst und bestätigt:
- Eine Gesundheitsüberprüfung durchlaufen zu haben (Gesundheitsfragebogen)
- Auf den Laufbändern mit der Sicherheits-Notstop-Schnur zu trainieren
- Das Notfallmeldesystem währen des Trainings zu tragen/nutzen.
- Mit dem Notfallkonzept (Notfallmeldesystem, Notfallnummer, Apotheke, AED-Defibrillator) vertraut zu sein und danach zu handeln.


04 Zahlungsmodalitäten
Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeitrag ist gemäss den vertraglich festgelegten Zahlungsmodalitäten (vgl. Vorderseite) zu bezahlen. Wurde Ratenzahlung vereinbart und gerät das Mitglied mit einer Rate in Verzug, so wird nach entsprechender Mahnung die gesamte noch offene Forderung zzgl. Zins sowie Bearbeitungsgebühr von 50 CHF sofort fällig. Der Zutritt zum Fitnesscenter kann während des Zahlungsverzugs untersagt werden.


05 Hausordnung
Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Anweisungen des Centerpersonals Folge zu leisten. Das Mitglied bestätigt, die Hausordnung gelesen und verstanden zu haben.


06 Mitteilungspflicht des Mitglieds
Änderungen der persönlichen Angaben (Name, Adresse, E-Mail ect.) und/oder der gesundheitlichen Situation (sofern relevant) sind Athletic Fitness in schriftlicher Form unaufgefordert mitzuteilen.


07 Nichtbenutzung der Infrastruktur und Leistungen
Bei Nichtbenutzung der Infrastruktur und Leistungen besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

 

08 Sicherheit / Überwachung

Athletic Fitness behält sich das Recht vor, die Fitnessclubs per Video-System zu überwachen und entsprechenden Daten aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen unterliegen unseren Datenschutzbestimmungen.

 

09 Kündigung
Das Mitglied kann den Mitgliedsschaftvertrag ausschliesslich auf das Ende der vereinbarten Vertragsdauer mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen - Kündigungsformular


10 Widerhandlungen
Athletic Fitness behält sich das Recht vor, im Falle einer Widerhandlung gegen die vertraglichen Bestimmungen, die AVBs, die Weisungen des Centerpersonals oder bei einer Missachtung der Hausordnung den Mitgliedschaftsvertrag fristlos aufzulösen und/oder gegen das fehlbare Mitglied sowie gegen allfällige beteiligte Dritte ein Hausverbot auszusprechen. Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung bzw. das Aussprechen eines Hausverbots geben keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.


11 Haftung
Das Mitglied bestätigt, mit der Benutzung der Infrastruktur vertraut zu sein und diese nur zu den bestimmungsgemässen Zwecken zu nutzen. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung im Fitnesscenter auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Verletzungen, Schäden und Folgeschäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Infrastruktur oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Athletic Fitness entstehen, haften weder Athletic Fitness, noch das Centerpersonal. Athletic Fitness haftet auch nicht bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen ist Sache des Mitglieds.


12 Time-Stopp (Nur für Fitness-Mitgliedschaften)
Das Mitglied kann - ohne Begründung - einen Antrag auf Time-Stopp zwischen 20 Tagen bis 100 Tagen stellen. Das Startdatum des Unterbruchs muss in der Zukunft liegen. 
Rückwirkende Unterbrechungen sind nur mit ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall möglich. Pro Vertragsjahr können maximal zwei Time-Stopps eingelegt werden, bei einem Halbjahresvertrag maximal einer. Die ausgesetzte Zeit wird dem Abonnement nahtlos gutgeschrieben.

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13  Datenschutzbestimmungen

Wir nehmen den Datenschutz und die Wahrung Ihrer Privatsphäre äusserst ernst. Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung. Diese erläutert den Umgang mit Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen von Athletic Fitness und enthält Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie diese weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied diese Datenschutzerklärung.


14 Weitere Bestimmungen
Gültig ist die deutsche Fassung der AGBs. Übersetzungen in Drittsprachen dienen lediglich der Information. Athletic Fitness behält sich das Recht vor, die AGBs, die Datenschutzerklärung, die Hausordnung, den Leistungsumfang und die Öffnungszeiten jederzeit anzupassen. Ausserdem ist Athletic Fitness berechtigt, das Center vorübergehend zu schliessen. Dies gilt namentlich im Falle von Umbau, Reinigung, Revision oder unverschuldetem Betriebsunterbruch. Es besteht kein Anspruch zeitliche Vergütung oder Reduktion/Rückvergütung des Mitgliedschaftsbeitrages. Die im Fitnesscenter publizierten Mitteilungen gelten als integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Abweichende und gesonderte Bestimmungen zwischen Athletic Fitness und dem Mitglied bedürfen der Schriftform.
Erhöhungen der Mitgliedschaftsbeiträge sind im maximalen Umfang von 10% möglich und werden mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt.


15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Murten.

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